Aktuelle Situation Holzenergie und Holzheizungen

Der ZVSHK informiert über die aktuelle Situation in Sachen Holzenergie und Holzheizungen.

Sankt Augustin, 01.02.2023 -  Der ZVSHK informiert über die aktuelle Situation in Sachen Holzenergie und Holzheizungen.

Die ablehnende Haltung der fachzuständigen Bundesministerien BMWK, BMWSB und BMU gegenüber der zukünftigen Holzenergienutzung in Holzheizungen setzt sich leider ungebremst fort. Es bedarf weiterer politischer Anstrengungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Nachfolgend eine komprimierte Zusammenfassung der derzeitigen politischen Handlungsfelder rund um die Holzenergienutzung im Wärmemarkt.

  1. BEG EM - Förderung ab 01.01.2023 bis 31.12.2030 - Die Rahmenbedingungen für Holzheizungen sind durch die ab dem 01.01.2023 geltende Verschlechterung der direkten Förderung von Holzfeuerungen im BEG EM geprägt. Es gilt nun eine Verpflichtung, beim Einbau einer Holz- oder Pelletheizung zusätzlich noch eine Solarthermieanlage oder Wärmepumpe zu nutzen. Wer investiert noch in solche komplexen Heizungsanlagen? Die strengen Wirkungsgrad- und Emissionsanforderungen (2,5 mg Staub/m3) sind für die Kesselhersteller offensichtlich doch nicht ganz so einschneidend, wie zunächst befürchtet, so dass vermutlich immer noch eine gewisse Anzahl von Pellet- und Hackschnitzelkesseln förderfähig bleibt. Bei Scheitholzkesseln ist das Angebot allerdings deutlich ausgedünnter. Die wasserführenden Pelletöfen dürften faktisch komplett aus der Förderung fallen. Offen bleibt, ob und wie stark sich die Nachfrage ab 2023 ff. ohne BEG-Förderung entwickelt. Die Hersteller sind jetzt am Zuge, verlässliche Aussagen zu treffen, ob ihre Produkte oder Systeme noch "BEG EM - ready" sind. Im Vorgriff auf die in den nächsten Wochen angekündigte Veröffentlichung der FAQ`s zur BEG EM Förderung auf der BAFA-Homepage verweisen wir schon mal auf das derzeitge ZVSHK-Informationsangebot zum BEG unter https://www.zvshk.de/beg/
     
  2. Steuerliche Förderung von Holzheizungen - Eine Alternative zum BAFA-Zuschuss für die Holzheizung bleibt der 20 Prozent Steuerbonus (Abschreibung über einen Zeitraum von drei Jahren) für die Sanierung der alten Heizung. Zusätzlich werden die Handwerkerleistungen ebenfalls mit 20 Prozent auf max. 6.000, - Euro Handwerkerleistung gefördert. Diese in den letzten Jahren gegenüber BEG weniger attraktive Fördermöglichkeit dürfte ggfls. in 2023 an Bedeutung zunehmen, vor allem weil hiermit keine Solar- und Wärmepumpenpflicht verbunden ist. Weiterhin müssen keine komplexen Förderanträge gestellt werden. Die Handwerkerrechnung wird zur nächsten Steuererklärung beigefügt. Die sonstigen technischen Mindestanforderungen gelten allerdings auch hier. Um die Attraktivität der steuerlichen Förderung zu erhöhen, sollte nach unserer Auffassung der Fördersatz von derzeit 20 Prozent auf mindestens das BAFA-Niveau (35 - 40 Prozent) angehoben werden. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird. Das aktuelle Muster-Formular (pdf) des BMF vom 26.01.2023 befindet sich hier https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-01-26-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2
     
  3. KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau (KFN) ab 01. März 2023 - In der vergangenen Woche hat die KfW-Bank die Förderkonditionen „Klimafreundlicher Neubau“ veröffentlicht. Neben zinsverbilligten Krediten mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten werden Holzfeuerungen in einem Atemzug mit fossilen Heizungen als nicht förderfähig benannt. Der Ausschluss von Holz und fossilen Heizungen in der KfW-Förderung ist ein weiterer Beleg für die negative Einstellung der Bundesregierung (in diesem Fall das BMWSB) zur Holzenergienutzung. Holz soll lieber stofflich verwertet werden, statt abgeholzt und verfeuert werden, so die politische Meinung. Bezogen auf die relativ geringe Relevanz des Neubaus für zentrale Holz- und Pelletheizungen sollte man die KFN-Förderung allerdings nicht zu hoch bewerten. Weitere Informationen und Hintergründe zum KFN unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/01/kfn-neubau.html
     
  4. Nationale Biomassestrategie - Nachdem uns das BMWi noch in der vergangenene Legislaturperiode zugesichert hatte, dass Holzenergie fester Bestandteil der Nat. Biomassestrategie sein werde, drohen nunmehr unter dem Schlagwort der Kaskadennutzung ordnungspolitische Eingriffe des Bundes in den Holzmarkt. Zu befürchten sind Regelungen, die nur noch Holz, das keiner stofflichen Nutzung zugeführt werden kann, zur energetisch Nutzung erlaubt oder die energetische Nutzung von Waldholz ausschließt. Sollte die Nutzung von Holzenergie weitestgehend eingeschränkt werden, wären dies gravierende Einschränkungen, die - anders als von der Bundesregierung gewollt - der stofflichen Holznutzung keineswegs zugutekommen dürften. Stattdessen würden sie der Holz- und Forstwirtschaft wegen verminderter Absatz- und Beschaffungsflexibilität erheblichen Schaden zufügen. Nach Auffassung ZVSHK muss die nachhaltige und regionale Nutzung von Holzenergie im Wärmemarkt fester Bestandteil der Nat. Biomassestrategie bleiben. Weitere Informationen zur Nat. Biomassestartegie unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/bioeokonomie-nachwachsende-rohstoffe/nationale-biomassestrategie.html
     
  5. Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Die angekündigte GEG-Überarbeitung lässt noch wenige Wochen auf sich warten. Eine erste Änderung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Ab 2024 soll dann im GEG vorgeschrieben werden, dass sowohl im Neubau als auch beim Heizungstausch 65 Prozent Erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Auf welche Bezugsgröße sich die 65 Prozent EE beziehen werden, ist leider immer noch nicht verbindlich geklärt. Was auf den ersten Blick positiv für die Holzenergie erscheint, droht problematisch zu werden, weil die Politik dabei die Möglichkeiten, auf Holzenergie (anstatt ausschließlich auf Wärmepumpen) zu setzen, offenbar beschränken will. Es sind holzenergiefeindliche Regelungen im GEG-Referentenentwurf zu befürchten. Wie diese konkret aussehen werden, ist noch Spekulation, obwohl das zunächst favorisierte Stufenmodell „Heatpump first“, das die Holznutzung von Beginn an diskriminiert hätte, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht umgesetzt werden soll. Der ZVSHK bleibt bei seiner Forderung nach einer energieträgerneutralen und technologieoffenen Ausgestaltung der GEG-Anforderungen. Weitere Informationen unter https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html
     
  6. Renewable Energy Directive (RED) III-Richtlinie - Ziel der neuen RED III ist es, bis zum Jahr 2030 mehr Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen. Der Anteil von Primärholz (hochwertiges Holz im Gegensatz zu Holznebenprodukten aus Sägewerken oder Schadholz) als erneuerbare Energie in der EU soll bis 2030 dennoch schrittweise sinken. Primärholz soll vorerst nur noch auf dem durchschnittlichen Niveau von 2017 bis 2022 auf die erneuerbaren Ziele angerechnet werden dürfen. Damit dürfte der Ausbau von Holz- und Biomasseanlagen eingeschränkt werden. Die tendenziell negative politische und öffentliche Stimmung gegenüber der Holzenergie wird sich in der weiteren Zukunft vermutlich noch verstärken, weil NGO`s weiterhin recht undifferenziert Stimmung gegen die Holzenergie und damit auch gegen die nachhaltige Holzwärme machen werden. Hier hat vor allem die Diskussion um die Entscheidung, wie die RED-III-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden soll, eine erhebliche Relevanz. Bleibt zu hoffen, dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eine Aufweitung des Kompromisses in der endgültigen Entscheidung noch möglich erscheint. Weitere Informationen unter https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220909IPR40134/parlament-unterstutzt-forderung-der-nutzung-erneuerbarer-energien
     
  7. ISH Hotspot Wood Energy (Holzwärme) - ZVSHK und BDH veranstalten zur ISH 2023 den Hotspot Holzwärme in Halle 11.0. Der Hotspot stellt die hohe Bedeutung der Energieressource Holz für Klimaschutz und Versorgungssicherheit in den Fokus und richtet sich insbesondere an Vertreter des Handwerks (OL, SHK, Schornsteinfeger), der Industrie, des Großhandels und der Politik sowie an die Presse. Um den Hotspot herum platzieren sich Hersteller von Holzzentralheizungen, Systemen der Abgastechnik sowie Hersteller von Einzelfeuerstätten und Wirtschaftszweigen, die sich mit dem Thema Holzwärme befassen. Im Mittelpunkt des Hotspots stehen tägliche Präsentationen, Fachvorträge und politische Talkrunden zu den o.g. Themen der Holzenergie bzw. der Holzwärme. Die offizielle Einladung mit den täglichen Programmpunkten wird noch separat zugesendet. Siehe auch https://ish.messefrankfurt.com/frankfurt/de/themen-events/events-ish.html#hotspot-holzwaerme und https://www.holzwaerme.info/