Alle jahre wieder mit dem Frostbrief auf der sicheren Seite

Es ist wieder soweit, der Winter steht vor der Tür. Jetzt kann es notwendig werden, an den Bauherrn einen Frostbrief zu versenden.

Zur Winterzeit empfehlen wir die Absendung des Frostbriefes an den Bauherrn. Beispielsweise wird vom Bauherrn nicht selten der Wunsch geäußert, dass die in einem Neubau gerade fertiggestellte Heizungsanlage möglichst schnell in Betrieb genommen werden soll – zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch.

Für die Absicherung der eigenen Rechtsposition sollte bei Heizungsanlagen, die in Neubauten bereits fertiggestellt sind und in Betrieb genommen werden sollen, wegen der zu erwartenden Witterungseinflüsse und des möglichen Frostes der sogenannte „Frostbrief“ aufgesetzt und umgehend an die Bauherren abgesandt werden. Vor Inbetriebnahme der Anlage muss der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z. B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebes fällt. Eine Vorlage finden Sie hier zum Download.

Frostbrief

Weitere Informationen bietet das Angebot des ZVSHK im Online-Shop: Internetplattform Lizenz „Formularmuster für das SHK-Handwerk“