Antragsstopp im KfW-Programm

Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Sankt Augustin, 02.01.2023 - Die KfW-Förderbank informiert aktuell (01.01.2023) über den Antragsstopp im Zuschuss Brennstoffzelle (Programm-Nr. 433). Ab sofort können keine Anträge mehr für das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen.

Der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen bzw. Brennstoffzellenheizungen wird nunmehr im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 25 Prozent Zuschuss (Standard) gefördert. Details enthält die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 09. Dezember 2022 u.a. im Abschnitt 5.3 Buchstabe d).

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: https://www.zvshk.de/beg