Biomasse – „Jekyll & Hyde“ der Heiztechnik

Biomasse – Vom CO2-Hero zum unerwünschten Brennstoff. Die Wandlung der Position der Biomasse in der umweltpolitischen Strategie unserer Regierung ist, wenn man das sagen darf, leicht irritierend. Der einstige CO2-Retter der Heiztechnik wird nun verteufelt und geächtet. Dabei ist eine nachhaltige Forstwirtschaft mit einer zielgerichteten thermischen Nutzung neben dem kurzzyklischen CO2-Kreislauf auch ein kulturelles Grundbedürfnis in ländlichen Regionen. Auch der psychologisch beruhigende Faktor für die Nutzer von Biomasse sollte nicht außer Acht gelassen werden. Die Anforderung frisches Brennholz zu lagern, bringt auch die Sicherheit in Krisenzeiten sein Grundbedürfnis nach Wärme decken zu können.

Sicher muss bei der Verbrennung von Biomasse mehr darauf geachtet werden, dass dies mit geeigneter aktueller Technik passiert und die Nutzer das Wissen haben, diese Technik auch richtig anzuwenden. Ebenso wird Holz nie die alleinige Energiequelle für Deutschland sein können. Aber eine diverse Energiewirtschaft kann sicher einen entsprechenden Anteil von Biomassen nutzen. Die negativen Stimmen zur thermischen Holznutzung scheinen von einer eher exzessiven Holznutzung auszugehen. In der Holzwirtschaft ist aber aktuell eher eine stark nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erkennen. Wälder müssen gegen steigende Belastungen durch Umwelteinflüsse anders geplant und bewirtschaftet werden. Dies allein wird die Masse des thermisch nutzbaren Holzes beschränken. Daher wird die Biomassenutzung, wie in der Vergangenheit schon häufiger erlebt, sehr stark von Nachfrage und Preis reguliert. Dieses Regulativ sollte ausreichen und nicht noch politisch verschärft werden.

Wir möchten Ihnen hier aber auch weitere Stimmen zum Thema Holz geben. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung:

Positionspapier gegen die Verbrennung von Biomasse (Holz)

Das Bündnis „Ausgebrannt - Bündnis gegen die Verbrennung von Biomasse“ hat sich gegen die Verbrennung von Holzbiomasse zur Energieerzeugung ausgesprochen. Die Holzverbrennung, insbesondere in Kleinfeuerungsanlagen, trage erheblich zur Feinstaubbelastung der Luft bei. Zusätzlich sei die Holzfeuerung in Kleinfeuerungsstätten eine Hauptquelle für kanzerogene polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Ruß, die dem Klima und der Gesundheit schaden, so das Bündnis.

Weitere Informationen im beiliegenden Positionspapier. >Anlagen<

CO2-Rechner des Umwelt Bundesamtes (UBA) belegt Holzwärme mit CO2-Aufschlag

Seit Mitte März 2024 ordnet der UBA-CO2-Rechner uba.co2-rechner.de/de_DE einer Tonne Pellets 1,77 t CO2 und einer Tonne Buche 1,72 t CO2 zu. Die CO2-Neutralität der heimischen Energieressource Holz entfällt damit aus Sicht des UBA. Gleiches gilt für den bisher anerkannten Status der Holzenergie als erneuerbare Energie. Das UBA stellt sich damit gegen die geltende Gesetzeslage, verunsichert Investoren und verzögert die Wärmewende. Zudem droht die irreführende Einstufung des UBA zu einem erheblichen Schaden von Forstwirtschaft, Holzindustrie, Energiehandel und der mit Holzenergie befassten Wertschöpfungskette der Verbrennungstechnik bis hin zum Ofen- und Heizungsbauhandwerk zu führen.

Aufgrund der Einstufung der Biomasse im CO2-Rechner sind rechtliche Schritte gegen die Aufnahme der falschen CO2-Faktoren für die Holzenergie von den betroffenen Wirtschaftszweigen zu erwarten. Zumal die damit verbundene Diskreditierung der Holzenergie die Klimaschutzziele in weite Ferne rücken lässt. Das 2023 verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) bewertet die energetische Nutzung von Holz und die dazu korrespondierende Wärmetechnologie als vollwertige Erfüllungsoption für die im GEG verankerte Quote von 65 % erneuerbarer Energien, die beim Heizungstausch im Haus erreicht werden muss.

Dasselbe gilt für die KfW-Förderung. Hier wird die Wärmeerzeugung mit Holz als Technologie auf Basis erneuerbarer Energien gesehen und die Förderung weitgehend gleichberechtigt mit anderen erneuerbaren Wärmeerzeugern gewährt. Wenn das UBA bei der CO2-Berechnung nun offenbar von dieser vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzeslage abrückt, werden hierdurch potenzielle Investoren in CO2-neutrale und erneuerbare Wärmetechnologien getäuscht, da Holzenergie als CO2-Emittent als nicht klimaneutral diskreditiert wird.

Diese Fehlinformation verstößt nicht nur gegen geltendes Recht, sondern widerspricht auch dem Stand der internationalen Wissenschaft. Der von UBA und weiteren NGO-Einrichtungen immer wieder erhobene Vorwurf, fehlender Nachhaltigkeit, CO2-Neutralität und Status als erneuerbaren Energien entbehrt jeder Grundlage. Bei der energetischen Nutzung nachhaltiger Holzenergie wird nur so viel CO2 frei, wie vorher der Atmosphäre entzogen wurde.

Bundesländer wollen umfängliche energetische Holznutzung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 eine Entschließung (Ersuchen, i.d.R. gerichtet an die Bundesregierung, um auf Probleme aufmerksam zu machen) zur Rolle von Biogas und Biomethan (sowie einer Ergänzung zur energetischen Nutzung von Holz) beschlossen. Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Biomethan zu verbessern.

Kernforderungen sind unter anderem geeignete Rahmenbedingungen für die technische Ertüchtigung und Transformation von Biogasanlagen im Bestand zu hochflexiblen Biogas-Kraftwerken zu schaffen, geeignete Anreize für eine verstärkte Ausschöpfung der Potenziale aus landwirtschaftlichen Reststoffen, wie etwa Gülle zu setzen und hemmende agrar- und umweltrechtliche Regelungen zu überprüfen und zu reformieren. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe einer Ergänzung zu fassen.

„Mit der Ergänzung des Antrags soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die energetische Nutzung von Holz angemessen zu berücksichtigen und ihr Potenzial zielorientiert zu nutzen. Die energetische Nutzung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft als nachwachsendem Rohstoff spielt für die dezentrale Erzeugung von Bioenergie bereits heute eine gewichtige Rolle, deren Potenzial für die Transformation der Wärmeerzeugung hin zur Klimaneutralität im Jahr 2045 umfänglich zu nutzen ist. Dieser Aspekt ist im Aktionsplan der geplanten Nationalen Biomassestrategie zu berücksichtigen.“

HLNUG - Staubabscheider reduzieren ultrafeine Partikel bis zu 97 Prozent

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat den Ausstoß von Staub und ultrafeinen Partikeln (UFP) sowie die Wirksamkeit elektrostatischer Staubabscheider untersucht (Pressemeldung vom 28.03.2024).

Inhalt des Forschungsvorhabens war, ein Messverfahren zur Bestimmung der Anzahl von Feinstaubpartikeln zu bestätigen, welches für das Umweltzeichen Blauer Engel für Kaminöfen (DE-UZ 212) sowie für nachrüstbare Staubabscheider (DE-UZ 222) entwickelt wurde. Im Messverfahren wurden auch die Minderungspotentiale eines „Elektrofilters“ in Bezug auf ultrafeine Partikel und Feinstaub untersucht.

Nach dem Ergebnis der Untersuchung können Emissionen von Staub und UFP mit Hilfe eines integrierten Staubabscheiders erheblich reduziert werden. Hiernach werden eine Emissionsminderung von im Mittel 97 Prozent für die Partikelanzahlkonzentration (UFP) und 84 Prozent für die Partikelmassenkonzentration erzielt.

Das HLNUG sowie UBA belegen, dass der Austausch alter Holzöfen durch mit dem Umweltzeichen Blauer Engel zertifizierte neue sowie der Einbau elektrostatischer Staubabscheider zu einer deutlichen Verringerung der Emissionen führen.

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/blauer-engel-fuer-kaminoefen-staubabscheider-koennen-ultrafeine-partikel-um-97-prozent-reduzieren

Das Ergebnis der Untersuchung „Partikelanzahlmessungen im Abgas von Kaminöfen - Validierung des Messverfahrens für das Umweltzeichen Blauer Engel durch Ringversuche“ ist über die unten stehende Homepage des Umweltbundesamtes (UBA) einzusehen:

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/partikelanzahlmessungen-im-abgas-von-kaminoefen

Anlagen: Positionspapierausgebrannt_final (PDF)