Das Bewerbungsportal für das Förderjahr 2025 - DIGI-Zuschuss Hessen ist wieder geöffnet!

Das Land Hessen unterstützt Unternehmen bei der digitalen Weiterentwicklung ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie bei der Stärkung der IT-Sicherheit.

Die geförderten Maßnahmen müssen beim antragstellenden Unternehmen selbst umgesetzt werden und sollten einen klar erkennbaren Fortschritt im Bereich der Digitalisierung erwarten lassen – sei es in der Produktion und den Verfahren, bei Produkten und Dienstleistungen oder innerhalb der strategischen Ausrichtung und Organisation des Unternehmens.

Unternehmen, die im Kundenportal der WI-Bank registriert sind – dazu zählen auch Freiberufler – haben ab sofort wieder die Möglichkeit, sich für den DIGI-Zuschuss Hessen zu bewerben.

Hier geht es zum Kundenportal für die Bewerbung. (Klicken Sie hier). 

Wichtiger Hinweis: Bewerbungen, die im Jahr 2024 nicht berücksichtigt wurden, wurden mit Jahresende 2024 gelöscht. Wer 2025 erneut teilnehmen möchte, muss zwingend eine neue Bewerbung einreichen.
Bitte beachten Sie außerdem: Die Fördermittel sind ausschließlich für Vorhaben vorgesehen, die spätestens bis zum 30.11.2025 vollständig umgesetzt sind – also inklusive Inbetriebnahme, Zahlung aller Rechnungen sowie der finalen Abrechnung gegenüber der WI-Bank. Eine Übertragung nicht abgerufener Mittel ins Folgejahr ist nicht möglich. Das bedeutet, dass ein Zuschuss im Jahr 2026 nicht mehr zur Verfügung steht.

Die erste Zufallsauswahl ist für Montag, den 28.04.2025 vorgesehen

Die vollständigen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Nur Unternehmen und freie Berufe, welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem Zufallsauswahlverfahren am 28.04.2025 teil. Die KMU-Kriterien können Sie u.a. im  Informationsblatt KMU  nachlesen. 

Ausführliche Informationen zur Online-Bewerbung und zum weiteren Antragsprozess erhalten Sie im Abschnitt „Wo muss der Antrag gestellt werden?“

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und deckt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro. Eine Förderung ist ab einem Mindestbetrag von 4.000 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

Achtung: Mit dem Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Die Unterstützung digitaler Maßnahmen erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfe.

Gefördert werden unter anderem:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Sollten Sie fachliche Fragen zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben haben, empfehlen wir Ihnen vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder dem RKW Hessen aufzunehmen.

Einen guten Überblick über den Digitalisierungsstand Ihres Unternehmens sowie zahlreiche praktische Hinweise und Empfehlungen bietet der Digitalisierungs-Check Hessen  – ein kostenfreies Online-Beratungstool. 

Anlagen:

Informationsblatt KMU

Merkblatt