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Passwort vergessenEH-55 - Förderung startet am 16. Dezember 2025 Einführung einer neuen, befristeten Förderstufe „Effizienzhaus 55/ Effizienzgebäude 55“
Hierzu wurden folgende Förderungen/ Kredite bei der KFW aufgelegt:
- Kredit Nr. 299 - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
- Kredit Nr. 297, 298 - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
- Zuschuss Nr. 498, 499 - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Wärmeerzeugung muss erneuerbar sein
Förderfähig sind ausschließlich Bauprojekte, die die technischen Standards eines Effizienzhauses 55 erfüllen. Zudem dürfen in diesen Gebäuden keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien wie Gas oder Öl eingesetzt werden. Stattdessen sind nachhaltige Energieträger wie Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse förderfähig, wie das Bundesbauministerium erklärt. Das Ministerium stellt klar, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, jedoch darf mit dem Bau noch nicht begonnen worden sein.
Pressemitteilung BMWSB:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/11/EH_55.html
Information der KFW:

