Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Passwort vergessenEU-Richtlinie gegen Greenwashing: Was SHK-Betriebe beachten müssen
Die Richtlinie richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Endkunden anbieten – und betrifft damit auch unmittelbar das SHK-Handwerk.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Ziel der Richtlinie ist es, sogenanntes „Greenwashing“ zu unterbinden. Umweltbezogene Aussagen müssen künftig klar, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die verbindliche Anwendung erfolgt ab dem 27. September 2026.
Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen:
- Bußgelder bis zu 50.000 Euro
- bei größeren Unternehmen sogar bis zu 4 % des Jahresumsatzes
Vorsicht bei Werbeaussagen!
Hersteller und viele von Euch werben heute mit Begriffen wie:
- „klimafreundlich“
- „nachhaltig“
- „CO₂-sparend“
- „umweltfreundlich“
Solche Aussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie durch konkrete und belastbare Nachweise belegt werden können. Pauschale oder nicht belegbare Aussagen gelten als irreführend und können abgemahnt werden.
Wichtig dabei:
Diese Anforderungen gelten für alle öffentlich zugänglichen Inhalte – also nicht nur für aktuelle Werbung, sondern auch für:
- Webseiten (inkl. Unterseiten)
- alte Dokumente und Berichte
- Produktbeschreibungen
- Werbeanzeigen
erbung von Herstellern nicht einfach übernehmen.
Einen Bestandsschutz für bestehende Inhalte gibt es nicht.
Besonderer Fokus: Kältemittel
Ein sensibler Bereich ist die Verwendung des Begriffs „natürliche Kältemittel“.
Zwar kommen Stoffe wie Propan, Ammoniak oder CO₂ in der Natur vor – sie werden jedoch industriell hergestellt. Wer künftig mit „natürlichen Kältemitteln“ wirbt, muss dies entsprechend klarstellen – und zwar sichtbar und gleichwertig zur Werbeaussage, nicht im Kleingedruckten.
Darüber hinaus gilt:
Ein „natürliches“ Kältemittel ist nicht automatisch „umweltfreundlich“. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Anlage über ihre Lebensdauer. Höherer Energieverbrauch kann beispielsweise zu höheren indirekten CO₂-Emissionen führen als bei Anlagen mit synthetischen Kältemitteln.

