Förderrichtlinie Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe

Förderung für Schulungen zur Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen

Sankt Augustin, 24.03.2023 - Die Förderrichtlinie Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe wurde am 23.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit am 01.04.2023 in Kraft.

Die Förderrichtlinie ist Teil des von der Koalition beschlossenen „Aufbauprogramms Wärmepumpe“ und soll u.a. Handwerksbetriebe dazu anreizen, Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen wahrzunehmen.

Gefördert werden Schulungsmaßnahmen im Umfang von maximal 2 Tagen sowie fachpraktische Anleitungen (Coachings) zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand.

Einzelheiten zu förderfähigen Schulungen und Schulungsanbietern sowie den fachpraktischen Anleitungen werden in einem noch nicht veröffentlichten Merkblatt definiert.

Erfreulich ist, dass entgegen der ursprünglichen Entwürfe eine Beschränkung der Antragsberechtigen erfolgt. Antragsberechtigt sind demnach allein 

  1. Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  2. Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  3. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste1 des Bundes gelistet sind, anbieten.

Die Förderung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung in den betroffenen Gewerken voraus.

Der Förderhöchstbetrag pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt insgesamt 5.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Antrag müssen mindestens 300 Euro betragen (Bagatellgrenze). Schulungen werden mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gemäß Merkblatt zur Förderrichtlinie gefördert, Coachings mit 90 % der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro.

Die Förderung ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

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