Haftung bei Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat einen neuen Ratgeber Recht veröffentlicht, der sich mit einem besonders praxisrelevanten Thema für Handwerksbetriebe auseinandersetzt: „Haftung für Gewährleistungsansprüche bei Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf“.

Quelle:ZVSHK

Gerade in Zeiten des demografischen Wandels, der Nachfolgethematik und der zunehmenden Betriebsverkäufe oder -schließungen stellt sich für viele Unternehmerinnen und Unternehmer die Frage, welche rechtlichen Verpflichtungen auch nach der Übergabe oder Aufgabe des Betriebes fortbestehen – insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche.

Der neue Ratgeber des ZVSHK liefert dazu eine kompakte, aber fundierte rechtliche Einordnung und erläutert praxisnah, worauf Betriebe bei einer bevorstehenden Aufgabe oder Übergabe achten sollten. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte beleuchtet:

  • Wann endet die Gewährleistungspflicht bei Betriebsaufgabe?
  • Wer haftet im Fall eines Betriebsverkaufs für bestehende Mängelansprüche?
  • Wie kann die Haftung vertraglich geregelt oder beschränkt werden?
  • Welche Handlungsempfehlungen ergeben sich für SHK-Betriebe?

Der Ratgeber richtet sich speziell an die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation und versteht sich als konkrete Hilfestellung für den betrieblichen Alltag sowie als Orientierung für die rechtssichere Gestaltung von Übergaben oder Geschäftsaufgaben.

Der Ratgeber ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei angehängt.

 

Anlagen:

PDF:   RR_Gewaehrleistung_Betriebsaufgabe