KFW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung (Nr. 455-B)“

Der Zuschuss für baulichen Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung - auch für das Badezimmer - ist wieder beantragbar.

Berlin, 9. April 2026 - Der Zuschuss für baulichen Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung - auch für das Badezimmer - ist wieder beantragbar.

Der max. Zuschuss beträgt 2.500,00 Euro der förderfähigen Kosten, das sind 10 % der Investitionssumme.  

Es werden alle Maßnahmen gefördert, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen.

Weitere Informationen: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW