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Passwort vergessenKFW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung (Nr. 455-B)“ Antragstellung ab sofort wieder möglich
Der max. Zuschuss beträgt 2.500,00 Euro der förderfähigen Kosten, das sind 10 % der Investitionssumme. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden.
Es werden alle Maßnahmen gefördert, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen.
Wichtig: Es kann nur dann einen Antrag gestellt werden, wenn noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen wurde. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Weitere Informationen: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

