KFW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung (Nr. 455-B)“ Antragstellung ab sofort wieder möglich

Der Zuschuss für baulichen Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung - auch für das Badezimmer - ist wieder beantragbar. Die Fördervoraussetzungen und Konditionen sind unverändert.

Der max. Zuschuss beträgt 2.500,00 Euro der förderfähigen Kosten, das sind 10 % der Investitionssumme. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. 

Es werden alle Maßnahmen gefördert, die Barrieren in der Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen.

Wichtig: Es kann nur dann einen Antrag gestellt werden, wenn noch nicht mit Ihrem Vorhaben be­gonnen wurde. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.

Weitere Informationen: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW