KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159)

Aktualisierung des Merkblatts und der Anlage "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen"

Sankt Augustin, 16.08.2021 - Die KfW informiert über die Aktualisierung des Merkblatts und der Anlage "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" zum 01.09.2021. Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die Förderausschlüsse im Merkblatt aktualisiert. Darüber ist zukünftig zu beachten, dass zur Förderung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage sowie von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion für Anträge ab dem 01.09.2021 zusätzlich eine Fachunternehmerbestätigung benötigt wird.

Das aktualisierte Merkblatt zum Download: