Neue Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Trinkwasseruntersuchung

Das Umweltbundesamt hat am 16.12.2025 die Neuauflage seiner Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses" Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission veröffentlicht. Als Hinweis möchten wir erwähnen, dass „Empfehlungen“ des UBA (Umweltbundesamtes) verordnungs-

Charakter haben – d.h. sie müssen eingehalten werden.

Diese Empfehlung (siehe Anlage/Download) legt fest, wie eine systemische Untersuchung auf Legionellen nach § 31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durchzuführen ist.
Sie beschreibt dabei:

  • die Probennahme,
  • den Ablauf der Untersuchung
  • sowie die Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse.

Rechtlich verbindlich wird diese Empfehlung, sobald in § 43 Absatz 5 TrinkwV ausdrücklich auf diese Fassung verwiesen wird.

Die vorliegende Empfehlung ersetzt die bisherige Empfehlung des Umweltbundesamtes
„Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“
vom Dezember 2018 sowie deren Aktualisierung vom Dezember 2022.
Dabei wurden die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der bisherigen Regelungen berücksichtigt.

Die Empfehlung richtet sich an alle Beteiligten, die mit der systemischen Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen oder mit Untersuchungen im Rahmen einer Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV befasst sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Betreiber von Wasserversorgungsanlagen,
  • Trinkwasseruntersuchungsstellen und Probennehmer,
  • sowie die zuständigen Gesundheitsämter.

Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen, mobilen oder zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen sind unter den in § 31 Absatz 1 TrinkwV genannten Voraussetzungen verpflichtet, eine systemische Untersuchung des Trinkwassers auf Legionella spec. durchführen zu lassen.

Die Trinkwasserverordnung legt in Anlage 3 Teil II für Legionella spec. einen technischen Maßnahmenwert (TMW) von 100 KBE pro 100 ml fest.
Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, entstehen für den Betreiber konkrete Handlungspflichten, insbesondere im Rahmen der Risikoabschätzung und weiterer Maßnahmen nach § 51 TrinkwV.

 

Anlagen:

PDF: uba-empfehlung_systemische_untersuchung_legionellen_2025.pdf