Neue Gefahrstoffverordnung vorm Bundesrat

Das Bundeskabinett hat am 21.08.2024 den Referentenentwurf zur Änderung der Gefahrstoff- verordnung beschlossen. Dieser wird jetzt dem Bundesrat übersandt und soll dann am 02.10.2024 in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden. Sodann ist dort für den 07.10.2024 die Vorlage der Ausschussempfehlung vorgesehen. Für den 18.10.2024 ist dann die Zustimmung des Bundesrates geplant, Anfang November soll das Kabinett den Bundesratsbeschluss billigen. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat dazu mit einer Reihe anderer Verbände und Unfallversicherungen die beigefügte gemeinsame Stellungnahme an die Ausschüsse des Bundesrates versandt. Auch der Hessische Handwerkstag hat hierzu in gleicher Weise Stellung bezogen.

Im verfassten Text geht es in der Hauptsache darum, dass die Erkundungspflicht für Asbestbelastung weg vom Veranlasser (Kunden) hin zum Ausführenden (Handwerker) geführt wird. Somit müssten nun alle beteiligten Gewerke einer Baumaßnahme eine eigene Untersuchung durchführen, wenn eine Astbestbelastung zu erwarten ist. Dies würde eine Kostensteigerung bedeuten, die auch nicht im Sinne des Kunden sein kann. Ebenso kann die Einschätzung, ob eine Asbestbelastung vorliegt, nur der Hauseigentümer (Veranlasser) abgeben, da hier das Baujahr und der Sanierungsstand des Objektes entscheidend ist. Der Veranlasser hat aber nun keine Verantwortung mehr um könnte, kostengetrieben, unwahre oder unzureichend Auskunft geben. Um rechtsicher und verantwortlich seinen Arbeitnehmern gegenüber zu agieren, müsste jedes Handwerksunternehmen also eine entsprechende Gefahrenanalyse einrechnen und durchführen. Wir hoffen daher, dass der Bundesrat die neue Gefahrstoffverordnung in eine neue Beratungsrunde schickt.

 

Anlagen: PDF GR-RS-Nr_ 19_2024 Anlage Gemeinsame Stellungnahme an BR Ausschüsse