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Passwort vergessenNeue Gefahrstoffverordnung vorm Bundesrat
Im verfassten Text geht es in der Hauptsache darum, dass die Erkundungspflicht für Asbestbelastung weg vom Veranlasser (Kunden) hin zum Ausführenden (Handwerker) geführt wird. Somit müssten nun alle beteiligten Gewerke einer Baumaßnahme eine eigene Untersuchung durchführen, wenn eine Astbestbelastung zu erwarten ist. Dies würde eine Kostensteigerung bedeuten, die auch nicht im Sinne des Kunden sein kann. Ebenso kann die Einschätzung, ob eine Asbestbelastung vorliegt, nur der Hauseigentümer (Veranlasser) abgeben, da hier das Baujahr und der Sanierungsstand des Objektes entscheidend ist. Der Veranlasser hat aber nun keine Verantwortung mehr um könnte, kostengetrieben, unwahre oder unzureichend Auskunft geben. Um rechtsicher und verantwortlich seinen Arbeitnehmern gegenüber zu agieren, müsste jedes Handwerksunternehmen also eine entsprechende Gefahrenanalyse einrechnen und durchführen. Wir hoffen daher, dass der Bundesrat die neue Gefahrstoffverordnung in eine neue Beratungsrunde schickt.
Anlagen: PDF GR-RS-Nr_ 19_2024 Anlage Gemeinsame Stellungnahme an BR Ausschüsse