Neue UBA-Empfehlung zur Positionierung von Probennahmestellen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine überarbeitete Empfehlung zur Risikoabschätzung bei Legionellen veröffentlicht. Der Begriff ersetzt die bisher verwendete „Gefährdungsanalyse“ in der Trinkwasserverordnung und präzisiert die Anforderungen an Vorgehen, Zuständigkeiten und Bewertung.

Die Risikoabschätzung darf nur von Personen durchgeführt werden, die über ausreichenden hygienisch-technischen sowie hygienisch-medizinischen Sachverstand verfügen. Dabei ist zwingend auf die Unabhängigkeit der durchführenden Person zu achten. Eine Befangenheit liegt insbesondere dann nahe, wenn die Person oder das Unternehmen an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb der betroffenen Trinkwasserinstallation beteiligt war oder ist. In solchen Fällen ist eine alleinige Durchführung der Risikoabschätzung nicht zulässig.

Die neue UBA-Empfehlung zur systemischen Untersuchung von Legionellen legt besonderen Wert auf eine fachlich korrekte Probennahme. Proben aus nicht genutzten Wohnungen, Räumen oder anderen Entnahmestellen gelten als ungeeignet, da sie keine zuverlässige Bewertung der hygienischen Verhältnisse in den zentralen Bereichen der Trinkwasserinstallation erlauben. Solche Proben können dazu führen, dass das Gesundheitsamt sämtliche Untersuchungsergebnisse zurückweist. Entsprechend dürfen diese Ergebnisse auch nicht Bestandteil einer Risikoabschätzung sein. Ebenso sind Mischwasserproben zu vermeiden. Proben aus peripheren Anlagenteilen sind ausschließlich nach den vorgegebenen Entnahmeregeln zu ziehen.

Nach § 41 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV müssen Proben für die systemischen Untersuchungen auf den Parameter Legionella spec. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) an mehreren repräsentativen Probennahmestellen entnommen werden. Die Festlegung der repräsentativen Probennahmestellen liegt in der Verantwortung des Betreibers der Trinkwasserinstallation. Sie ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Hinsichtlich der Anforderungen für eine ausreichende Qualifikation wird auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Risikoabschätzung verwiesen.

Bei der Probennahme soll der Einfluss der Entnahmearmatur so gering wie möglich gehalten werden. Die Proben sollen die hygienischen Verhältnisse im Verteilungssystem des Gebäudes widerspiegeln.

In jeder Trinkwasserinstallation sind im Rahmen der systemischen Untersuchung am Abgang der Leitung für Trinkwasser warm vom Trinkwassererwärmer sowie am Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) Proben zu entnehmen. Zusätzlich ist jeder Steig- Strang in die Untersuchungen einzubeziehen. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Proben aus allen Steigsträngen zu entnehmen sind. Voraussetzung für eine Auswahl ist, dass die beprobten Steigstränge eine Aussage über das Gesamtsystem, d. h. auch über die nicht beprobten Steigstränge, zulassen. Diese Auswahl ist zu dokumentieren (z. B. anhand eines Strangschemas) und zu begründen. Die Begründung ist vom Betreiber auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen. In der Peripherie sind die Probennahmestellen so zu wählen, dass sie mit möglichst kurzer Anschlussleitung an das Ende der Steigstränge angebunden sind. Bei Horizontalverteilungen ist äquivalent zu verfahren.

Probennahmestellen in nicht genutzten Räumen bzw. Wohnungen oder andere nicht bestimmungsgemäß genutzte Entnahmestellen sind für die systemische Untersuchung und deren Bewertung nicht geeignet. Probennahmen aus nicht bestimmungsgemäß genutzten Probenahmestellen erlauben im Rahmen der systemischen Untersuchung keine zutreffende Bewertung der hygienischen Verhältnisse in den zentralen Teilen der Trinkwasserinstallation und können zu einer Zurückweisung aller Untersuchungsergebnisse durch das Gesundheitsamt führen.

Wenn die Trinkwasseruntersuchungsstelle im Vorfeld oder bei der Durchführung der Probennahme Zweifel an der hinreichenden Anzahl, der Eignung oder der Lage der Probennahmestellen hat, dann sollte die Trinkwasseruntersuchungsstelle den Betreiber darauf hinweisen und die Auffälligkeit bzw. den Mangel im Prüfbericht dokumentieren.

Die TrinkwV schreibt für eine systemische Untersuchung eine Probennahme gemäß DIN EN ISO 19458, Tabelle 1, Zweck b vor. Unter der Probennahmearmatur muss genügend Abstand sein, damit das Probennahmegefäß ohne Kontakt mit der Probennahmearmatur befüllt werden kann. Es ist auf einfache Zugänglichkeit, auf Sauberkeit und geeignete Dokumentation der Probennahmestellen zu achten. Der Betreiber der Wasserversorgungs anlage hat dafür sicherzustellen, dass an der Wasserversorgungsanlage nach den a.a.R.d.T. geeignete Armaturen für die Probennahme vorhanden sind (§ 41 Absatz 4 Satz 2 TrinkwV). Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen in der Peripherie eine Beprobung bisher nur an Duschköpfen möglich ist. Eine Probennahme direkt an Duschköpfen ist für systemische Untersuchungen nicht zulässig.

Festlegung der Probennahmestellen

In der Peripherie sind die Probennahmestellen so zu wählen, dass sie mit möglichst kurzer Anschlussleitung an das Ende der Steigstränge angebunden sind (systemische Beprobung!) Bei Horizontalverteilungen ist äquivalent zu verfahren.

Anlagen:

PDF:   uba-empfehlung_risikoabschaetzung_ohne_aenderungen_trinkwv_2025_internet

            uba-empfehlung_systemische_untersuchung_legionellen_2025