Sie möchten in Ihre IT investieren? – Nutzen Sie jetzt den DIGI-Zuschuss der WiBank!

Die WIBank bietet SHK-Handwerksbetrieben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen in die Digitalisierung ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie in die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Wann beginnt die neue Förderperiode?

Der erste Förderaufruf in diesem Jahr findet bereits am 03.03.2022 ab 09:00 Uhr statt. Er gilt nur für 24 Stunden, also bis 04.03.2022, 09:00 Uhr.

Innerhalb des Förderjahres 2022 sind weitere stichtagsbezogene Förderaufrufe vorgesehen, und zwar am 07.06.2022 und 30.08.2022.

Wo kann ich mich für die Antragstellung bewerben?

Auf https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/bewerbung-digi-zuschuss-20220303 können Sie sich am 03.03.2022 ab 09:00 Uhr, für die Antragstellung bewerben.

Hinweis: Dieser Bewerbungslink wird erst am 03.03.2022 um 09:00 Uhr für 24 Stunden freigeschaltet! Bitte beachten Sie, die neueste Version Ihres Internet-Browsers zu verwenden!

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen. Sie müssen sich im Bewerbungsverfahren erfolgreich registrieren und nehmen anschließend am Zufallsauswahlverfahren teil.

Hinweis: Unternehmen, die bereits einen DIGI-Zuschuss erhalten haben, werden nicht mehr gefördert!

In welcher Höhe und in welchem Umfang wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR (netto) begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR (netto) erfolgen.

Hinweis: Großprojekte mit Kosten von mehr als 50.000,00 EUR (netto) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Hinweis: Im Rahmen der Antragstellung muss der bezweckte Digitalisierungsfortschritt gegenüber dem Status Quo dargestellt und begründet werden.

Wie komme ich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zum Zug?

Nach Beendigung des Förderaufrufs werden aus allen Unternehmen, die im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, per Zufallsauswahlverfahren diejenigen ermittelt, die im Rahmen des Förderaufrufs einen Antrag auf DIGI-Zuschuss stellen können. Über das Ergebnis der Zufallsauswahl werden sie zeitnah informiert.

Wie erfolgt das eigentliche Antragsverfahren?

Den Unternehmen, die zur Antragstellung ausgewählt wurden, wird das Vorgehen hinsichtlich der anschließenden Antragsstellung ausführlich dargelegt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Kundenportal der WIBank.

Wird auch die digitale Qualifizierung von Mitarbeitern gefördert?

Neben dem hier thematisierten "klassischen" DIGI-Zuschuss stellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch in diesem Jahr wieder Mittel für einen Sonderaufruf DIGI-Zuschuss Quali zur Verfügung. Hierbei werden ausschließlich Qualifizierungs-/Schulungsmaßnahmen im Umfeld der Digitalisierung eines KMU gefördert. Der Förderaufruf wird am 10.05.2022 stattfinden.

Nähere Informationen zu diesem Sonderaufruf finden Sie auf der Homepage der WIBank https://www.wibank.de/wibank/digi-zuschuss-quali/digi-zuschuss-quali-551910.

Wichtiger Hinweis: Erst die Förderung beantragen, dann mit der Maßnahme beginnen!

Allgemeine Tipps und Tricks zur Antragstellung:

Vollständigkeit - Anlagen müssen vollständig ausgefüllt werden. Insbesondere muss dem Antragsformular die „de-minimis Erklärung“, eine Kostenaufstellung sowie die KMU-Erklärung beigefügt werden

KlarheitDas Vorhaben muss konkret beschrieben werden. Es reicht nicht die Beschreibung „Optimierung zur Digitalisierung“. Vielmehr muss der konkrete Digitalisierungsprozess, die damit verfolgten Ziele und die Verbesserung gegenüber dem Status Quo dargestellt werden.

Aussagekraft – Die kalkulierten Kosten sollte ausführlich dargestellt werden und konkret beschrieben werden, was angeschafft wird (nicht nur einfach: „Anschaffung der Software zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse“) Wir empfehlen Ihnen ein aussagekräftiges Angebot beizufügen.

Gerne steht Ihnen unsere betriebswirtschaftliche Beraterin, Frau Angelika Ruth (Telefon: 0641-9743730/ E-Mail: aruth(at)shk-hessen.de), für Rückfragen und Beratungen zur Verfügung.