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Passwort vergessenUmsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Für das SHK-Handwerk und besonders für den Ofen- und Luftheizungsbau ist das Thema bedeutsam. Die Entwürfe zielen auf strengere Luftqualitätsvorgaben, frühzeitigere Luftreinhalteplanung und erweiterte Eingriffsmöglichkeiten der Behörden ab.
Im Entwurf zum BImSchG wird ausdrücklich hervorgehoben, dass insbesondere die Pflicht zur Aufstellung von Luftqualitätsfahrplänen sowie die Fortentwicklung der bisherigen Expositionsregelung zu einer „Verpflichtung zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition“ für PM2,5 und NO2 hinzukommen (vgl. 260602_BMUKN_RefE_BImSchG-EU Luftqualität.pdf, S. 9).
Ebenfalls nennt die Begründung als wesentlichen Inhalt des Entwurfs:
- die Verpflichtung zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans auch bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Verringerung der durchschnittlichen Exposition,
- die Aufnahme einer Verpflichtung zur Aufstellung von Luftreinhaltefahrplänen,
- sowie die Erweiterung der Verordnungsermächtigung des § 48a BImSchG
(vgl. 260602_BMUKN_RefE_BImSchG-EU Luftqualität.pdf, S. 9).
Was bedeutet das für SHK- und KOL-Betriebe?
Für SHK- und KOL-Betriebe steigt damit der Bedarf an vorausschauender, standortbezogener Beratung. Künftig wird es noch stärker darauf ankommen, ob eine Anlage nicht nur technisch geeignet, sondern auch mit Blick auf regionale Luftreinhalteanforderungen langfristig sinnvoll erscheint. Emissionsarme und zukunftssichere Systeme gewinnen damit weiter an Bedeutung.
Zugleich wird die Dokumentation wichtiger. Der BImSchG-Entwurf verweist auf neue Vorgaben zum Zugang zu Gerichten sowie auf Schadensersatz für Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Umsetzung der Luftqualitätsvorgaben (vgl. 260602_BMUKN_RefE_BImSchG-EU Luftqualität.pdf, S. 9 und S. 16).
Für den Ofenbau ist die Entwicklung besonders relevant. Festbrennstoffanlagen stehen bei Fragen der Feinstaubbelastung regelmäßig im Fokus. Die Entwürfe machen deutlich, dass Luftreinhalteplanung (kommunal) künftig früher ansetzt und konsequenter ausgestaltet werden soll.
Damit steigt das Risiko, dass in belasteten Gebieten regional stärker über Einbau, Betrieb, technische Anforderungen oder Brennstoffnutzung gesteuert werden kann bzw. wird. Für das Ofenbauhandwerk bedeutet das: Standortprüfung, emissionsarme Auslegung und klare Kundenberatung werden insbesondere hier noch wichtiger.
Anregungen und Stellungnahmen senden Sie bitte ausschließlich elektronisch bis zum 05.Juni 2026 an Torsten Klein (t.klein(at)zvshk.de).

