Was tun, wenn das Ausbildungsverhältnis in Gefahr gerät?

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres starten viele junge Menschen ihren beruflichen Weg im Handwerk. Für Sie als Ausbildungsbetrieb ist das eine wichtige Phase, denn die ersten Monate legen oft den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Probezeit als Chance für beide Seiten

Bei einem Ausbildungsverhältnis muss eine Probezeit vereinbart werden. Sie beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Die Probezeit der Ausbildung sollte aktiv genutzt werden, um Auszubildende bestmöglich in den Betrieb zu integrieren. Dazu gehört, den Azubi mit den Abläufen, den Mitarbeitenden sowie den betrieblichen Erwartungen vertraut zu machen. Klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Verhalten und Ausbildungszielen schaffen von Beginn an Orientierung, Sicherheit und Klarheit.

Regelmäßige Feedbackgespräche helfen dabei, die fachliche und persönliche Entwicklung zu begleiten und mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen. Werden Probleme wie Unpünktlichkeit, Fehlzeiten oder Leistungsdefizite festgestellt, sollten diese zeitnah und offen angesprochen werden. Wichtig ist, vereinbarte Maßnahmen und Entwicklungsgespräche zu dokumentieren, um Fortschritte nachvollziehen zu können.

Sollten Pflichtverletzungen nach diesen Gesprächen fortbestehen, kann eine Abmahnung erforderlich werden. Vor dem Ende der Probezeit sollte schließlich geprüft werden, ob sich die Auszubildenden bewährt haben und die Ausbildung erfolgreich fortgesetzt werden kann.

Wenn doch Probleme auftreten: Nicht zu lange warten!

Trotz gegenseitiger Bemühungen können Schwierigkeiten in jeder Phase des Ausbildungsverhältnisses auftreten. Wichtig ist, solche Entwicklungen frühzeitig anzusprechen. Oft sind die Ursachen vielfältig: schulische Schwierigkeiten, private Belastungen oder Unsicherheiten im neuen Arbeitsumfeld. Führen Sie zunächst ein persönliches Gespräch mit den Auszubildenden. Dokumentieren Sie die vereinbarten Maßnahmen und setzen Sie klare Ziele. Zeigt sich keine Verbesserung, sollten und müssen weitere Schritte geprüft werden.

Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung der Auszubildenden ausgeschlossen und Sie können nur noch aus wichtigem Grund eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Die Abmahnung als wichtiges Instrument
 

Die Abmahnung gegenüber Auszubildenden erfordert ein wichtiges, aber zugleich sensibles Vorgehen. Bei Azubis steht nicht die Sanktion, sondern der Erziehungs- und Ausbildungsauftrag im Vordergrund. Für Sie als Betrieb ist die Abmahnung vor allem ein pädagogisches und rechtssicheres Instrument, um Fehlverhalten zu korrigieren und nicht primär eine Vorstufe zur Kündigung. Daher ist es empfehlenswert, zunächst nur eine „Ermahnung“ und erst im Wiederholungsfall eine Abmahnung auszusprechen, wobei Sie hierzu nur 14 Tage ab Kenntnisnahme der Pflichtverletzung Zeit haben.

Eine Abmahnung kommt nur dann in Betracht, wenn Auszubildende gegen ihre Pflichten verstoßen, d.h. ein steuerbares Fehlverhalten vorliegt. Sie müssen das Fehlverhalten konkret mit Datum etc. benennen, d.h. beschreiben, die Azubis zur zukünftigen Vertragstreue anhalten und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen (außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses) androhen.

Unterstützung durch die Ausbildungsberatung der Handwerkskammern

Bei Herausforderungen im Ausbildungsverhältnis stehen die Ausbildungsberater der Handwerkskammern sowohl Ihnen als Betrieb als auch Ihren Auszubildenden unterstützend zur Seite. Sie helfen bei Konflikten sowie Fragen rund um die Ausbildung und der Suche nach praktikablen Lösungen. Oft können durch diese Beratung Lösungen gefunden werden, bevor sich Probleme weiter verschärfen. Den Kontakt zu den zuständigen hessischen Handwerkskammern finden Sie hier:

HWK Wiesbaden:    
Flyer Ausbildungsberatung_web_barrierefrei.pdf
HWK Rhein-Main:    
Ausbildungsberatung - Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main | Berufsausbildung
HWK Kassel:
Ausbildungsberatung - Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main | Berufsausbildung

Weitere Beratungsangebote nutzen, z.B. QuABB

Sie können sich aber auch einfach an die Ausbildungsbildungsbegleitung in Ihrer Region wenden. Das Beratungsangebot von QuABB (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule) steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Auf der Internetseite für Betriebe - QuABB finden Sie zudem Checklisten, einen Werkzeugkoffer und Tipps, die Ihnen im Umgang mit Azubis weiterhelfen. Hier finden Sie auch eine Zusammenstellung der Rechte und Pflichten als Ausbilder (Ausbildung & Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung).

Die frühzeitige Inanspruchnahme solcher Angebote kann entscheidend dazu beitragen, ein Ausbildungsverhältnis erfolgreich fortzuführen.

Unser Tipp

Nutzen Sie die vereinbarte Probezeit als intensive Kennenlernphase. Regelmäßige Gespräche, klare Erwartungen und ein offenes Ohr für die Anliegen der Auszubildenden schaffen die beste Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung. Warten Sie bei Problemen nicht zu lange. Je früher das Gespräch gesucht und Beratungsangebote der Handwerkskammern oder die Unterstützung durch die QUAB genutzt werden, desto größer sind die Chancen auf einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf.

Sollten dennoch Schwierigkeiten auftreten und arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie eine Abmahnung nicht vermeidbar sein, steht Ihnen auch das Team der Kreishandwerkerschaft Gießen in Fragen der Ausbildung oder rechtlichen Beratung unterstützend zur Seite.

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass aus motivierten Auszubildenden die Fachkräfte von morgen werden.