Ohne Fleiß kein Preis!

Die gestreckte Gesellenprüfung als Meilensteine der Karriere im SHK-Handwerk

Bekanntlich ist noch kein Meister vom Himmel gefallen! – Deswegen ist die erste Stufe einer Karriere im SHK-Handwerk die duale Berufsausbildung, die nach dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer endet, vorausgesetzt die Gesellenprüfung wurde erfolgreich abgelegt. Im SHK-Handwerk erfolgt die Prüfungsablegung im Rahmen der gestreckten Gesellenprüfung. Anders als bei der früheren Zwischen- und Gesellenprüfung fließt bei der gestreckten Gesellenprüfung das Ergebnis der Zwischenprüfung als Teil 1 in die Endnote des Teils 2 ein. Das hört sich kompliziert an? – Dann stellen Sie einfach unserem kompetenten Serviceteam Ihre Fragen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Informieren Sie sich über:

  • Ablauf der gestreckten Gesellenprüfung,
  • Anmeldeverfahren und -fristen (Anmeldeformulare)
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Prüfungskosten
  • Seminare

Ihre Ansprechpartner

Susanne Schmidt

Sachbearbeitung ÜLU, Zwischenprüfungen, Lehrlingsrolle, Tarifauskünfte


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Fax: 0641 97490-60
E-Mail: susanne.schmidt(at)khgiessen.de

Agnes Nuhn

Leitung Mitgliederservice


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