Aktuelle Hinweise zur KfW-Heizungsförderung

Information des ZVSHK

Sankt Augustin, 13.03.2024 - Im Nachgang zur neuen KfW-Heizungsförderung für private Antragsteller am 27.02.2024 wurde aus dem SHK-Mitgliederkreis über Hindernisse bei der Beantragung und der zeitlichen Abwicklung der neuen KfW-Förderanträge berichtet. Der ZVSHK hat hierzu Herrn BM Robert Habeck persönlich angesprochen, sich im konkreten Fall dafür zu verwenden, dass für die Probleme eine schnelle Lösung gefunden wird, die nicht Dritten weitere massive Lasten noch nicht funktionierender bürokratischer Abwicklungsvorhaben zumutet. Ebenso wurde die KfW aufgefordert, für einen reibungslosen Ablauf und Klarheit im Antragsverfahren der KfW bei selbstgenutzten EFH zu sorgen. Stand der Dinge ist wie folgt:

Förderzusage
Das KfW-Schreiben an den Antragsteller (Privatperson) mit der Zusage für den Zuschuss der Heizungsförderung ist vergleichbar mit dem ehemaligen förmlichen Zuwendungsbescheid (BAFA-Bescheid). Die KfW-Zusage wird nicht per E-Mail versendet, sondern muss sich der Antragstellende im Antragsportal „Meine KfW“ selbst herunterladen.

Projektstart
Sobald die positive Förderzusage vorliegt, kann mit der Heizungsmodernisierung begonnen werden.

Reservierte Fördermittel
Die für den Antragsteller reservierten Fördermittel sind laut KfW-Aussage gesichert. Laut KfW gibt es kein Risiko, dass bei einer späteren Auszahlung (z.B. im Herbst 2024) keine Fördergelder mehr im Topf sind. Wenn der Antragsteller nach der Durchführung des Projektes die Auszahlung beantragt und die erforderlichen Nachweise einreicht, kommt der (Förder-) Vertrag zustande. So lange reserviert die KfW den errechneten voraussichtlichen Zuschussbetrag.

Zwischenfinanzierung
Eine Zwischenfinanzierung in Höhe der zugesagten (reservierten) Fördermittel kann bei der Hausbank (z.B. als kurzfristiges Darlehen) mit der o.g. Zusage als Ergänzungskredit beantragt werden: www.kfw.de/358

Sonderregelung für Anträge bis 31.08.2024
Die KfW bestätigt, dass erst ab voraussichtlich September 24 die Einreichung der notwendigen Nachweise möglich sein wird. Ähnlich wie bei der Antragstellung (Gültigkeit der neuen Förderrichtlinie ab 01.01.2024, Möglichkeit zur Antragstellung bei der KfW erst ab 27.02.24) ist der zeitliche Versatz zwischen Antragszusage und Einreichung der Nachweise darauf zurückzuführen, dass die KfW zunächst die technischen Voraussetzungen für die weitere Abwicklung der Anträge schaffen muss.

Für alle Anträge, die bis einschließlich 31.08.2024 gestellt werden, gilt folgende Sonderregelung:

Ist die letzte Rechnung zur Durchführung des Projekts vor September 2024 ausgestellt worden, gilt für die Einreichung der Rechnungen zur Projektdurchführung eine Frist von 6 Monaten ab dem 01.09.2024. Danach ist eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr möglich.

Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt der Fachunternehmer oder der Experte für Energieeffizienz die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme und erstellt eine BnD. Anschließend erhält der Endverbraucher die BnD-ID, die er für die Einreichung der jeweiligen Nachweise benötigt.

Identität bestätigen und Rechnungen hochladen
Nach dem Abschluss der Arbeiten bestätigt der Verbraucher im Kundenportal "Meine KfW" seine Identität und lädt die Rechnungen der jeweiligen Fachunternehmen innerhalb 6 Monaten nach dem Rechnungsdatum der letzten Rechnung im Kundenportal "Meine KfW" hoch. Die Funktion, um die Nachweise hochzuladen, steht voraussichtlich ab September 2024 im Kundenportal "Meine KfW" zur Verfügung. Spätestens muss die Einreichung der Nachweise am 03.09.2027 erfolgt sein. Dies gilt auch dann, wenn die zuvor genannte Frist von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung noch nicht abgelaufen ist.

Wichtig: Wenn bis dahin keine Rechnungen hochgeladen wurden, ist eine Auszahlung des Zuschusses nicht mehr möglich. Die hochzuladenden Rechnungen gelten als Nachweis für die erbrachten Lieferungen und Leistungen des Fachunternehmens zur vollständigen Projektdurchführung. Bitte auf die Anforderungen an die Rechnungstellung gemäß Merkblatt achten, insbesondere darauf, dass auf den Rechnungen die korrekte Adresse des Vorhabens angegeben ist. Wenn die o.g. Schritte nicht bis zum Fristende ausgeführt werden, verfällt der Zuschuss und kann nicht mehr ausgezahlt werden.

Meldebestätigung
Aktuelle amtliche Meldebestätigung von der antragstellenden Person als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer. Aus der Meldebestätigung muss ersichtlich sein, dass das oben genannte Wohneigentum zum Zeitpunkt der Antragstellung alleinige Wohnung oder Hauptwohnung ist.

Grundbuchauszug
Aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zum Wohneigentum (Bestandsverzeichnis) und den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern (Abteilung I) zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Prüfung und Auszahlung
Sobald alles fristgerecht und korrekt erledigt wurde, prüft die KfW die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und zahlt den Zuschuss bei einem positiven Prüfergebnis auf das Konto des Antragstellers aus. Maßgeblich für die Prüfung sind die der Zusage beiliegenden Vertragsbedingungen, die unbedingt einzuhalten sind. Werden die Arbeiten an der Heizungsanlage anders durchgeführt als in den Vertragsbedingungen oder im Antrag vorgesehen, kann sich der Zuschussbetrag reduzieren oder der Zuschuss ganz entfallen. Weitere Informationen zum Zuschuss unter: www.kfw.de/458

Auszahlung
Wurden die Produktbestimmungen eingehalten sowie die Dokumente fristgerecht und vollständig eingereicht, zahlt die KfW den Zuschuss aus - in der Regel am Ende des folgenden Monats. Den genauen Termin teilt die KfW in der Auszahlungsbestätigung mit. Diese findet man nach Abschluss der Prüfung in der Detailansicht im Kundenportal "Meine KfW".

Die KfW weist noch auf Folgendes hin: "Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht."

Weitere Bestimmungen
Die KfW-Vertragsbedingungen werden ergänzt durch folgende Dokumente:
Merkblatt "BEG Heizung Privatp. - WG (458)" in der Version 02/24 inkl. der dort genannten Anlagen Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kundenportal ''Meine KfW'' in der Version 09/23. Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch - sie sind rechtsverbindliche Bestandteile dieses Vertragsangebots. Diese und weitere relevante Dokumente befinden sich in der Detailansicht im Kundenportal "Meine KfW". https://meine.kfw.de/