GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Der ZVSHK mit Fragen und Antworten zu den aktuellen und neuen Regelungen

Deutschland hat sich zu Klimazielen verpflichtet. Konkret muss bis 2030 der Treibhausgasausstoß um 65 Prozent (ggü. 1990) gemindert werden. Bis zum Jahr 2045 müssen die Treibhausgasemissionen so weit gemindert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Dafür muss auch der Gebäudebereich auf Kurs gebracht werden. (Lesen Sie auch: Der Wärmemarkt aus Sicht des SHK-Handwerks: https://www.zvshk.de/themen/waermemarkt/) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt hierfür einen wichtigen Rahmen mit Verpflichtungen und Anreizen.

Exklusive Informationen des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) zum GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden)