Jahressteuergesetz 2022

Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Sankt Augustin, 05.06.2023 - Zum 01.01.2023 ist die Änderung des Umsatzsteuergesetzes in Kraft getreten, wonach Leistungen bestimmter Photovoltaikanlagen mit einem Null-Steuersatz besteuert werden. Hierzu hat der ZVEH ein Merkblatt herausgegeben, dessen Inhalte wir dankenswerter Weise für ein eigenes Merkblatt nutzen dürfen.

Das Merkblatt erläutert Hintergründe zum Null-Steuersatz auf Photovoltaik-Anlagen und gibt Hinweise unter anderem auch zum Umgang mit jahresübergreifenden Leistungen. Es enthält auch eine Musterformulierung zur auftraggeberseitigen Bestätigung des Installationsortes.

Das Merkblatt zum Download: