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Passwort vergessenLieferkettensorgfaltspflichtengesetz trifft mittelbar auch das SHK-Handwerk
Als SHK-Unternehmen sind Sie außerhalb des Anwendungsbereiches und somit nicht Adressat von Bußgeldern oder gesetzlichen Verpflichtungen. Häufig werden Handwerksbetriebe jedoch ohne weitere Prüfung von ihren gewerblichen Kunden mit Fragebögen und Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz konfrontiert.
Das BAFA hat die Gefahr eines Ausuferns der Anforderungen an KMU, die eigentlich von dem Gesetz ausgenommen sein sollten, erkannt und eine sogenannte „Executive summary Zusammenarbeit in der Lieferkette“ herausgegeben, die Sie als Anlage finden.
In den Fällen, in denen Kunden von Ihnen ohne eine Risikoanalyse die Abgabe von u.U. weitreichenden Erklärungen zum LkSG verlangen, kann mit dem zu ihrer Verwendung ebenfalls in der Anlage beigefügten standardisierten Musterschreiben reagiert werden, in der auf die Ausarbeitung des BAFA Bezug genommen wird:
Anhang: